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home24 SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
30.11.2022 / 15:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die WSF Privatstiftung, Wels, Österreich hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 29.11.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 28.10.2022 über Folgendes informiert:
Mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz ('WpHG') der WSF Privatstiftung mit Schwellenberührung am 28 Oktober 2022 auf Ebene der SGW-Immo-GmbH betreffend die home24 SE teilen wir Ihnen für die WSF Privatstiftung und die SGW-Immo-GmbH (zusammen die 'Meldepflichtigen') gemäß § 43 Abs. 1 WpHG wegen des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien der home24 SE im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit: |
- Der Erwerb der Stimmrechte dient der Umsetzung strategischer Ziele.
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- Es besteht die Absicht der Meldepflichtigen, mittelbar und unmittelbar innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte im Rahmen des gemeinsamen Übernahmeangebots der RAS Beteiligungs GmbH, der SGW-Immo-GmbH und der LSW GmbH an die Aktionäre der home24 SE und außerhalb des Übernahmeangebots zu erwerben, wobei derartige Erwerbe außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit dem anwendbaren Recht durchgeführt werden würden.
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- Es ist eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der home24 SE angestrebt. Es ist beabsichtigt, dass die Meldepflichtigen in einer Weise im Aufsichtsrat der home24 SE vertreten sein werden, die ihre Beteiligung an der home24 SE nach Vollzug des Übernahmeangebots der SGW-Immo-GmbH adäquat widerspiegelt. Es ist keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands der home24 SE angestrebt.
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- Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der home24 SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
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- Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund der Zurechnung der Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG und § 34 Abs. 2 WpHG und wurde insoweit weder durch Eigenmittel noch durch Fremdmittel finanziert.
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